Netzpolitik - 03.06.09 -

Weg mit Web

Rundfunkstaatsvertrag zwingt Sender zur Enthaltsamkeit

Medienmacher diskutieren seit Jahren über die Frage “Was darf?” und “Was darf nicht?” als Bestandteil des öffentlich rechtlichen Auftrages der TV-Sender auf deren Internetplattformen erscheinen. Wie umfangreeich sollen die Webangebote der Televisionäre ausfallen? Schließlich werden diese mit unseren nicht gerade knapp bemessenen Gebühren GEZahlt.

Das Ding. Zusatz-Website eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders

Das Ding Website eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat jetzt zum 1. Juni die Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Internet deutlich eingeschränkt, worüber sich vor allem die Verlage diebisch freuen dürften.

Die bundesdeutschen Sender haben heute alle mit entsprechenden Konzepten für ihren sogenannten Dreistufentest reagiert. Bis zum 31. August 2010 soll der Prozess der Verschlankung abgeschlossen sein.

Ausführliche und gut recherchierte Informationen mit den entsprechenden Quellenangaben zum Thema liefert ZDNet



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