Deutscher Musikverleger verklagt YouTube in einem Musterverfahren
Dunkle Wolken über Google-Tochter YouTube: In mehreren Ländern ist die große Videoplattform mit Rechteverwertungsgesellschaften über die Höhe von Lizenzentgelten aneinander geraten unter anderem auch mit der deutschen GEMA (zoolamar berichtete).
Jetzt droht der erste Musterprozess- Der deutsche Musikautor und Verleger Frank Peterson hat unter dem Aktenzeichen 308 O 27/09 eine Unterlassungsklage gegen die Google Inc., YouTube Inc. sowie die Google Germany GmbH (Hamburg) wegen der illegalen Nutzung und Verwertung von Musikvideos und anderer audiovisueller Musikinhalte beim Landgericht Hamburg eingereicht.
Für Kläger Peterson handelt es sich bei dem Angebot von YouTube um “Video-Filesharing” und ist damit seiner Ansicht nach genau so illegal wie Musiktauschbörsen à la Napster.
Als Ex-Keyboarder von Sandra, sowie als Produzent von Sarah Brightman und Ofra Haza kennt Peterson das Musikgeschäft von allen Seiten. Kurios, dass ihm im Jahr 5 von YouTubes Bestehen plötzlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Plattform kommen. Das Phänomen YouTube dürfte ihm bislang kaum entgangen sein.


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