Neue Regeln für den Artenschutz: Bye Bye Seepferdchen
Am 25. Februar tritt eine neue Verordnung der Europäischen Union zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Kraft.
Damit werden die Beschlüsse der Artenschutzkonferenz CITES vom Juni 2007 EU-weit umgesetzt. Die Neuerung gilt als wichtige Weichenstellung für den Artenschutz.
“Als weltgrößter Importeur von Wildtieren und -pflanzen nimmt die EU eine Schlüsselrolle für das Überleben bedrohter Arten ein”, sagt WWF-Artenschutzexperte Volker Homes. “Auch in Deutschland ist der illegale Artenhandel nach wie vor ein großes Problem.” Die neue Regelung soll sowohl Verbesserungen im Kampf gegen den Artenschmuggel als auch für die legale und nachhaltige Nutzung artengeschützter Tiere und Pflanzen bringen.
Während die Einfuhr geschützter Tiere und Pflanzen ohne behördliche Dokumente generell verboten ist, sind einige wenige Produkte als Reiseandenken erlaubt: Bis zu drei so genannte “Regenstöcke” aus Kaktus, bis zu vier Krokodilleder-Produkte sowie bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken durften schon bislang pro Person mitgebracht werden.
Diese Liste wird ab sofort um maximal drei Riesenmuscheln und vier getrocknete Seepferdchen , beliebten Mitbringseln aus dem Urlaub, ergänzt.
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz beim wwf


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